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Weihnachtliche Firmengeschenke: Was ist im Jahr 2025 steuerlich absetzbar?

  • prokopcovap
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Die Weihnachtszeit ist mit dem Schenken verbunden und viele Unternehmen überlegen, welche Geschenke sie wählen sollen und wie diese korrekt verbucht werden. Deshalb haben wir einen praktischen Überblick über die Regeln vorbereitet, die Ihnen helfen, sich in der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weihnachts- und Werbeartikeln zurechtzufinden.

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🎁 Was gilt als steuerlich absetzbares Weihnachtsgeschenk?

Damit ein Geschenk als steuerlich absetzbarer Werbeartikel anerkannt wird, muss es mehrere Bedingungen erfüllen:


Das bedeutet, das Geschenk muss versehen sein mit:

  • dem Firmenlogo,

  • dem Namen des Unternehmens,

  • oder zumindest einer deutlich lesbaren Identifikation.

Der Werbecharakter ist entscheidend — ohne ihn handelt es sich nicht um eine steuerlich absetzbare Ausgabe.


2. Wert bis zu 500 CZK ohne MwSt

Damit ein Geschenk steuerlich absetzbar ist, darf sein Wert 500 CZK ohne MwSt nicht überschreiten.

Beispiele für absetzbare Geschenke:

  • Kugelschreiber, Bleistifte

  • Tassen, Gläser

  • Kalender, Terminplaner

  • Taschen, Rucksäcke

  • Süßigkeiten, Schokolade

  • Notizbücher, Blöcke

  • kleine Firmenartikel

Diese Geschenke können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, und gleichzeitig kann die Vorsteuer abgezogen werden.



🍷 Geschenke, die nicht mehr steuerlich absetzbar sind

Geschenke ohne Logo

Wenn das Geschenk nicht mit einem Logo versehen ist, gilt es nicht als Werbeartikel.Die Ausgabe ist steuerlich nicht abzugsfähig.


Alkohol (einschließlich Wein)

Alkoholische Getränke können zwar verschenkt werden, aber:

  • es handelt sich um nicht abzugsfähige Ausgaben,

  • die Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden,

  • und auch eine Kennzeichnung mit einem Logo hilft nicht —Alkohol kann nicht mehr als Werbeartikel angesehen werden, auch wenn dies früher möglich war.


Geschenke höheren Wertes

Artikel, deren Wert 500 CZK ohne MwSt überschreitet, fallen nicht mehr unter die Kategorie der Werbegeschenke.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kosmetiksets

  • Elektronik

  • Geschenkgutscheine

  • Luxusgeschenke

Diese Posten müssen als steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben verbucht werden.


🎄 Unsere Empfehlung für Unternehmen

Wenn Sie möchten, dass Ihre Weihnachtsgeschenke steuerlich korrekt sind, empfehlen wir:

  • kleinere Werbeartikel auszuwählen,

  • diese mit einem Logo bzw. dem Firmennamen zu kennzeichnen,

  • den Grenzwert von 500 CZK ohne MwSt einzuhalten,

  • bei Alkohol mit Einschränkungen und seinem nicht abzugsfähigen Charakter zu rechnen.


Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne dabei, welche Geschenke für Ihr Unternehmen geeignet sind und wie sie korrekt verbucht werden.



Betreffen Sie einige der Änderungen direkt? Sie müssen die neuen Verpflichtungen nicht alleine umsetzen! Kontaktieren Sie uns oder buchen Sie Ihren Termin online und erfahren Sie, wie wir Ihnen gezielt helfen können!


 
 
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